Sie ist in Gutheissung der Beschwerde aufzuheben, und die Vorinstanz ist anzuweisen, Art und Mass der Unterstützung festzulegen. Als Massstab gelten dabei diejenigen Bedürfnisse in Form von Therapie, Medikamenten und ärztlicher Betreuung, die für den Gesuchsteller von elementarer Notwendigkeit für ein Weiterleben in Menschenwürde sind und die dem Grundsatz der Subsidiarität gemäss (Berücksichtigung allfälliger Leistungen der peruanischen Sozialversicherung; geeignete Untermieter für Eigentumswohnung) nicht anderweitig gedeckt sind.