Hinzu treten die Auswirkungen, welche der Zustand des Gesuchstellers auf sein familiäres Umfeld hat. Die über 70jährige Mutter ist mit der Pflege des Rekurrenten völlig überlastet und bedürfte eigentlich selber medizinischer Behandlung … 5.3. All diese Umstände, insbesondere jedoch der unmittelbare und intensive Bezug zum Kerngehalt der Menschenwürde sowie deren Gewichtung im Rahmen einer Interessenabwägung, drängt daher ein Abweichen vom Grundsatz der Nichtunterstützung auf. Eine Ausnahme im Sinne von