Dies obwohl sich der Gesundheitszustand des Gesuchstellers gemäss den zur Verfügung stehenden Unterlagen stets verschlechtert (doppelseitige Lähmung im fortgeschrittenen Stadium; grosse Probleme mit der Wirbelsäule und dem neurologischen vegetativen System). Die existentielle Natur der aufgezählten Bedürfnisse kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden. Von deren Erfüllung hängt es im wesentlichen ab, ob der Beschwerdeführer im Rahmen des Möglichen ein menschenwürdiges und beschwerdefreies Leben führen kann. Hinzu treten die Auswirkungen, welche der Zustand des Gesuchstellers auf sein familiäres Umfeld hat.