Im vorliegenden Fall stehen Intensität und Ursache der Notlage im Vordergrund. Die wirtschaftliche Not hat ihren Grund in einer nicht selbst verschuldeten, gravierenden körperlichen Schädigung des Beschwerdeführers und den sich daraus ergebenden besonderen Bedürfnissen in Form ärztlicher Betreuung, Therapie und Medikamenten, welche die finanziellen Möglichkeiten der Familie weit übersteigen. So soll denn deshalb seit geraumer Zeit auf dringend gebotene ärztliche Behandlungen und Kontrollen verzichtet worden sein. Dies obwohl sich der Gesundheitszustand des Gesuchstellers gemäss den zur Verfügung stehenden Unterlagen stets verschlechtert (doppelseitige Lähmung im fortgeschrittenen Stadium;