Er hat während fünf Jahren die Schweizerschule besucht und spricht immer noch ein wenig deutsch. Dass er den obligatorischen Militärdienst zu absolvieren beabsichtigte, vermag er nicht zu belegen. Weil sich der Unfall im zwanzigsten Lebensjahr ereignet hat, darf dies indessen nicht zu seinen Ungunsten ausgelegt werden. Was den freiwilligen Beitritt zur AHV/IV anbelangt, opponiert die angesprochene schweizerische Vertretung seiner Behauptung nicht, diese Stelle habe Schweizerbürgern lange Zeit von einem solchen Schritt abgeraten. Abgesehen davon hätte die oben geschilderte Entwicklung der