Zum einen leistet mit der inzwischen 70jährigen Mutter bereits ein Mitglied aus dem engsten Familienkreis einen erheblichen Beitrag an die Lebenshaltungskosten, vor allem erfordert aber die Vollinvalidität des Gesuchstellers eine intensive und aufwendige Betreuung. Gemäss Bestätigung der peruanischen Sozialversicherung vom 10. Dezember 1991 benötigte er zur Befriedigung der elementarsten Pflegebedürfnisse eigentlich eine dritte Person im Haushalt. Von der Schwester (geschieden, zwei Kinder) kann in Anbetracht ihrer persönlichen Situation umgekehrt kaum ein Zustupf erwartet werden.