Die Einkünfte reichen jedenfalls zur Zeit nicht aus, um die täglichen Auslagen zu decken. Zwar ist einzuräumen, dass die Unterstützung durch Verwandte in südamerikanischen Staaten durchaus üblich ist. Indessen liegt doch eine wesentlich andere Konstellation vor als in dem von der Vorinstanz zitierten Beschwerdeentscheid. Zum einen leistet mit der inzwischen 70jährigen Mutter bereits ein Mitglied aus dem engsten Familienkreis einen erheblichen Beitrag an die Lebenshaltungskosten, vor allem erfordert aber die Vollinvalidität des Gesuchstellers eine intensive und aufwendige Betreuung.