Die vergangenen zwei Jahre schlugen sich der Gesuchsteller und seine Mutter nur deshalb ohne fremde Hilfe durch, weil die letzten Reserven (Liquidation des Büros des Vaters, Verkauf des Schmuckes der Mutter, Beiträge von Freunden der Schweizerkolonie) angezapft wurden. Durch den unverschuldeten Verlust des Arbeitsplatzes ist zudem eine wichtige Einnahmequelle - zumindest vorübergehend - versiegt. Ob der weiterhin schlechte Gesundheitszustand des Gesuchstellers die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt, erscheint aufgrund der Akten fraglich. Die Einkünfte reichen jedenfalls zur Zeit nicht aus, um die täglichen Auslagen zu decken.