Infolge eines schweren Autounfalles im Jahre 1963 erlitt der Beschwerdeführer seinerseits eine Querschnittslähmung. Diverse Heilungsversuche im Ausland blieben erfolglos und zehrten an der finanziellen Substanz. Fast dreissig Jahre im Rollstuhl führten überdies zu körperlichen Verschleisserscheinungen. Es traten entsprechende Schwierigkeiten auf, welche lange Zeit durch das familiäre Umfeld aufgefangen werden konnten. Die vergangenen zwei Jahre schlugen sich der Gesuchsteller und seine Mutter nur deshalb ohne fremde Hilfe durch, weil die letzten Reserven (Liquidation des Büros des Vaters, Verkauf des Schmuckes der Mutter, Beiträge von Freunden der Schweizerkolonie) angezapft wurden.