4 Voraussetzung ist allerdings immer, dass das schweizerische Bürgerrecht nicht nur der Form nach besteht. Doppelbürger, bei denen lediglich ein finanzielles Interesse an der Schweiz besteht, können daher nicht unterstützt werden. 4.5. Der Beschwerdeführer ist in geordneten Verhältnissen aufgewachsen. Sein Vater war Buchhalter und hatte zeitweilig ein Büro. Mit seinem Tod (November 1989) hinterliess er zwar eine 1973 erworbene Eigentumswohnung und einen alten Personenwagen, jedoch keine Ersparnisse. Infolge eines schweren Autounfalles im Jahre 1963 erlitt der Beschwerdeführer seinerseits eine Querschnittslähmung.