Der Wert des - rollstuhlgängigen - Appartements soll sich auf rund $ 34 000.- belaufen. Gemäss dem Grundsatz der Subsidiarität der öffentlichen Fürsorge bleibt demnach vorerst zu prüfen, ob der Beschwerdeführer seinen Lebensunterhalt nicht gleichwohl aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten vermag. 4.2. … Die fragliche Eigentumswohnung ist im öffentlichen Register auf den Namen der Eheleute L./L. (Eltern des Gesuchstellers) eingetragen. Laut Erbenbescheinigung sind die Witwe und die beiden Kinder erbberechtigt. Dem Beschwerdeführer gehört gemäss seinen eigenen Angaben ein