Angaben in den Akten vermitteln nämlich das Bild eines sehr lückenhaften Sozialversicherungs- und Fürsorgenetzes in Peru. Gemäss der dortigen schweizerischen Vertretung lassen die Leistungen der Sozialversicherung IPSS sehr zu wünschen übrig. Insofern ist die Mutmassung des Beschwerdeführers, von der obgenannten Institution sei vorderhand kein Geld zu erwarten, nicht von der Hand zu weisen. Allerdings bewohnt er mit seiner Mutter zusammen eine Eigentumswohnung, die eine Fläche von 176 m2 aufweist. Der Wert des - rollstuhlgängigen - Appartements soll sich auf rund $ 34 000.- belaufen.