Zufolge Personalabbaus in der öffentlichen Verwaltung verlor er auf Oktober 1991 hin seine Anstellung. Weil durch die jahrelange Invalidität die Ersparnisse inzwischen aufgebraucht waren, geriet er in finanzielle Bedrängnis. Mit Eingabe vom 9. Oktober 1991 ersuchte der Beschwerdeführer bei der Schweizerischen Vertretung in Lima um Unterstützung in Form einer monatlichen Rente für den Lebensunterhalt. B. Mit Verfügung vom 25. November 1991 lehnte das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) das Begehren mit der Begründung ab, der Gesuchsteller sei nicht fürsorgeberechtigt, da bei ihm das peruanische Bürgerrecht vorherrsche.