Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer. Art. 5 und 6 ASFG. - Es ist unbillig und entspricht nicht dem Grundgedanken des Gesetzes, einem Doppelbürger eine Unterstützung zu versagen, dessen Schweizerbürgerrecht sich nicht in einem blossen Formalismus erschöpft und der zufolge schwerer, unfallbedingter Invalidität in eine grosse Notlage geraten ist. - Eine Dauerunterstützung ist nicht à priori ausgeschlossen. Eine solche ist vorliegendenfalls in Anbetracht des unmittelbaren und intensiven Bezuges zum Kerngehalt der Menschenwürde sowie deren Gewichtung im Rahmen einer Interessenabwägung gerechtfertigt.