Begrenzung der Zahl der Ausländer. Umwandlung von Saison- in Jahresbewilligung. Art. 28 Abs. 1 Bst. b BVO. Schwerwiegender persönlicher Härtefall. - Begriff. - Saisonier, der seit 17 Jahren immer nur für acht Monate angestellt wird, so dass er trotz insgesamt 148 Monate Arbeit in der Schweiz die zeitlichen Voraussetzungen der Umwandlung nicht erfüllen kann, worunter sein Familienleben leidet. Annahme eines Härtefalls angesichts der besonderen Umstände.