Sie verbrachte die Hälfte ihres Lebens in der Schweiz, war hier assimiliert und wie ihr Mann stets für denselben Arbeitgeber tätig. Der frühere Arbeitgeber würde sie - Bewilligungen vorausgesetzt - sofort wieder einstellen. Der Beschwerdeführer befand sich offenbar in der unangenehmen Lage, dass er zwischen seinem schlechten physischen Gesundheitszustand und der schwierigen psychischen Situation seiner Frau wählen musste. Auch die Situation der Kinder, vor allem diejenige der beiden Mädchen, wurde durch die Ausreise nach Italien stark verändert. Beide Töchter hatten in der Schweiz Kindergarten und Schule besucht und sich hier einen Freundeskreis aufgebaut.