della partenza e del ritorno richiesto. Anlässlich einer Beschwerde gegen eine Verfügung, in welcher das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) ein mit Zustimmung der kantonalen Fremdenpolizei unterbreitetes Gesuch um Ausnahme von der zahlenmässigen Begrenzung im Sinne eines persönlichen Härtefalls abgelehnt hatte, zog das EJPD in Erwägung: … 7. Gemäss Art. 52 Bst. a der V vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO, SR 823.21) obliegt dem BFA der Entscheid über die Ausnahme von der zahlenmässigen Begrenzung nach Art.