Begrenzung der Zahl der Ausländer. Ausnahme von der Höchstzahl. Art. 13 Bst. f BVO. Schwerwiegender persönlicher Härtefall. - Begriff. - Familienhaupt, das 23 Jahre in der Schweiz gearbeitet hatte, voll integriert war, aus gesundheitlichen Gründen aber für fünf Jahre in seine Heimat zurückgekehrt war, was zur Depression der Ehefrau geführt hatte. Annahme eines Härtefalls anhand der Dauer der früheren Anwesenheit, der Dauer der Abwesenheit, des Verhältnisses dieser Zeiträume zum Lebensalter, der früheren Integration und der beibehaltenen Beziehungen zur Schweiz, sowie der Gründe des Wegzugs und der beantragten Rückkehr.