Es ist festzustellen, dass die Auffassung des DFW nach dem Gesagten in dieser Form nicht aufrechterhalten werden kann. In diesem Zusammenhang findet sich in der Literatur der Hinweis, es werde «davon ausgegangen, dass die engsten Angehörigen unter der Verfolgung eines Elternteils mitgelitten haben und ebenso durch die ernsthaften Nachteile mitbetroffen waren» ( Werenfels Samuel, Der Begriff des Flüchtlings im schweizerischen Asylrecht, Bern 1987, S. 14). Diese Auffassung deckt sich indessen weder mit dem Wortlaut des Gesetzes noch mit der Botschaft des Bundesrates zum Asylgesetz und wird im übrigen auch nicht weiter ausgeführt.