c der V vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO, SR 823.21) erteilt worden. B. Am 6. Dezember 1988 stellte der eine Arbeitgeber des Beschwerdeführers, der FC …, bei der Fremdenpolizei des Kantons erneut ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung als Saisonier zugunsten des Vorgenannten für die Zeit vom 28. Januar 1989 bis zum 29. Mai 1989. Mit Schreiben vom 23. Dezember 1988 leitete die kantonale Fremdenpolizei die mit Datum vom 13. Dezember 1988 versehene Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung mit dem Antrag auf Zustimmung an das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) weiter.