1 Zustimmung zur Erneuerung der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung des Betroffenen zu verweigern, sowie die Ausweisung und eine zehnjährige Einreisesperre auszusprechen. Art. 8 EMRK. Der Anspruch auf Achtung des Familienlebens steht nicht Fernhaltemassnahmen gegenüber einem Ausländer entgegen, dessen ausländische, in der Schweiz wohnende, Ehefrau und Kinder nicht selbst eine fremdenpolizeiliche Bewilligung oder einen staatsvertraglichen Anspruch besitzen. Art. 4 BV. Beachtung der Rechtsgleichheit, der Verhältnismässigkeit und des Willkürverbots im Entscheid über die Einreisesperre.