Fernhaltemassnahmen gegenüber Ausländern, welche Anlass zu schweren Klagen geben. Art. 4, 9 Abs. 2 Bst. b, Art. 12 Abs. 3, Art. 13 Abs. 1 und Art. 16 ANAG. Der Umstand, dass der Strafrichter den Teilnehmer an einem Raufhandel, der einen Todesfall zur Folge hatte, zur Landesverweisung bedingt verurteilt, hindert die Verwaltungsbehörde nicht daran, ihre