Wir denken an die Fragestunde oder an Interpellationsberatungen nach beschlossener Diskussion. Würde dabei das Quorum so tief gesenkt, dass die «Beratungen» im Ergebnis einem blossen Dialog zwischen Fragesteller und Antwortgeber gleichkämen, so müsste man sich im Rahmen der laufenden Parlamentsreform allerdings ernsthaft fragen, ob solche Instrumente überhaupt noch erhaltenswert sind, das heisst, ob die gewünschten Auskünfte nicht einfacher und billiger auf direktem Weg (persönlich, brieflich, telefonisch) bei der Verwaltung beschafft werden sollten. - Weitere Ausnahmemöglichkeiten sehen wir auf den ersten Blick nicht. 9. Schliesslich stellt sich die Frage der Sanktion.