Die von der Bundesversammlung beschlossene Totalrevision der Verfassung böte eine günstige Gelegenheit. Zu denken wäre etwa an die Möglichkeit, die Materie auf Gesetzesebene herabzustufen in der Meinung, dass es inskünftig Sache des Gesetzgebers sein soll, ob und gegebenenfalls wie er das Problem lösen will. Ein ausdrücklicher Auftrag aus dem Schosse eines Rates würde die entsprechenden Vorbereitungen des Bundesrates wesentlich erleichtern. 8. Erträgt das Verhandlungsquorum Ausnahmen? Will man die Verfassungsbestimmung nicht mit formalistischer Strenge handhaben, so könnte man die Frage dort bejahen, wo die Verhandlungen nicht in eine Entscheidung, einen Beschluss münden.