Es kann nicht dessen Aufgabe sein, der Frage nachzugehen, ob diese Voraussetzung im vorliegenden Fall als erfüllt angesehen werden könnte. Wird übrigens die Bestimmung heute als überholt, als unzweckmässig oder gar als nicht praktikabel empfunden, so kann sie im Weg der Verfassungsrevision geändert oder beseitigt werden. Eine isolierte Partialrevision hätte indessen zur Zeit kaum Aussicht auf Erfolg. Die von der Bundesversammlung beschlossene Totalrevision der Verfassung böte eine günstige Gelegenheit.