87 BV zu befolgen? Zunächst ist daran zu erinnern, dass sich Gewohnheitsrecht nicht contra constitutionem bilden kann (BGE 91 I 266). Sodann ist freilich zuzugeben, dass die römische Maxime «ultra posse nemo obligatur» (Unmögliches kann man von niemandem verlangen) noch immer aktuell ist. Allerdings scheint dem Bundesamt für Justiz, dass man sich nicht mit Erfolg auf diese Maxime berufen könne, solange nicht alle tauglichen und zumutbaren Mittel ausgeschöpft wurden, um der Verfassung Genüge zu tun. Es kann nicht dessen Aufgabe sein, der Frage nachzugehen, ob diese Voraussetzung im vorliegenden Fall als erfüllt angesehen werden könnte.