6. Zusammenfassend lässt sich die gestellte Frage demnach wie folgt beantworten: der Wortlaut des Verfassungsartikels 87, die Reglemente der beiden Räte und die Doktrin verlangen ein Verhandlungsquorum (das Beschlussesquorum logischerweise eingeschlossen), wogegen die Praxis des Nationalrates - wenn überhaupt - es bei einem Beschlussesquorum bewenden lässt. Der Gesetzgeber hat den ähnlich gelagerten Art. 100 BV ebenfalls im Sinne eines Verhandlungsquorums konkretisiert. Das Bundesamt