» Nach seinem Wortlaut verlangt der Verfassungsartikel in allen drei Amtssprachen eindeutig ein Anwesenheitsquorum für die Verhandlungen schlechthin («verhandeln», «délibérer», «deliberare»). Zu diesen gehört, sozusagen als letzte und entscheidende Etappe der Beratungen, auch die Beschlussfassung, selbst wenn sie im Text nicht besonders erwähnt wird. Für beides, die Beratung und den Beschluss, ist also die Anwesenheit der absoluten Mehrheit eines Rates erforderlich: im Nationalrat somit 101 und im Ständerat 24 Mitglieder.