Mit Verträgen vom 16. November und 6. Dezember 1982 schloss die Versicherungsnehmerin X, geboren 1893, mit der Gesellschaft Y als Versicherer fünf Leibrentenversicherungen über insgesamt fünf Millionen Franken ab. Versicherte ist die entmündigte Tochter der Versicherungsnehmerin, Z, geboren 1925. Diese wird die Versicherungsleistung in Form einer Rente erst mit 74 Jahren bekommen. Eine allfällige Rückgewährungssumme fällt beim Tod der Versicherten zu je gleichen Teilen an ihre drei Neffen und ihre Nichte.