Die kantonale Fremdenpolizei erhob gegen das Gesuch keine Einwände und überwies es dem BFA zur «Stellungnahme». Dieses behandelte die Eingabe als Wiedererwägungsgesuch und trat darauf mit Verfügung vom 31. Juli 1987 nicht ein. Mit Eingabe vom 6. August 1987 lassen die Beschwerdeführer die Aufhebung dieser Verfügung beantragen. II