Ein Strafverfahren würde im vorliegenden, kaum mit einer andern Strafsache vergleichbaren Fall vom schweizerischen Hauptanliegen ablenken, das darin besteht, die Behörden der Vereinigten Staaten zur Einhaltung völker- und staatsvertraglicher Regeln zu veranlassen. Die Affäre Marc Rich erführe eine unerwünschte Gewichtsverlagerung. IV. Zuständigkeit