Das wichtigste Problem dagegen, die Souveränitätsverletzung durch die USA, würde in den Hintergrund gerückt und wäre nur soweit von Bedeutung, als sich daraus etwas für die Beurteilung des Verschuldens der Beschuldigten ableiten liesse. Der Kern des Konfliktes liegt in der Überdehnung der amerikanischen Jurisdiktion. Dies brachte die Beschuldigten ins Zentrum widerstreitender Interessen und Rechtsordnungen zweier Staaten. Ein Strafverfahren würde im vorliegenden, kaum mit einer andern Strafsache vergleichbaren Fall vom schweizerischen Hauptanliegen ablenken, das darin besteht, die Behörden der Vereinigten Staaten zur Einhaltung völker- und staatsvertraglicher Regeln zu veranlassen.