273 StGB umfasst werden. Und selbst von den betroffenen Geheimnisherren wandte sich kein einziger an die Bundesanwaltschaft, um auf erlittenen oder befürchteten Schaden aufmerksam zu machen. Nicht zuletzt sind es diese Elemente, die auf den besonderen, singulären Charakter der Affäre Rich hinweisen. Als Themen eines Strafprozesses ständen strafrechtliche Gesichtspunkte im Vordergrund. Das wichtigste Problem dagegen, die Souveränitätsverletzung durch die USA, würde in den Hintergrund gerückt und wäre nur soweit von Bedeutung, als sich daraus etwas für die Beurteilung des Verschuldens der Beschuldigten ableiten liesse.