Gegen die Erteilung der Ermächtigung sprechen folgende Gründe: Dem Entschluss der Beschuldigten, die von der amerikanischen Justiz verlangten Dokumente unter Verletzung von Art. 273 StGB auszuhändigen, kommt im Fall Marc Rich weniger Gewicht zu als der Missachtung der schweizerischen Souveränität durch die USA. Die in diesem Rahmen eher geringe Bedeutung der nachrichtendienstlichen Handlung zeigt sich insbesondere darin, dass über 90% der fraglichen Dokumente ausländische Geheimnisse betreffen, welche die Kriterien einer genügenden Binnenbeziehung zur Schweiz nicht erfüllen und deshalb auch nicht vom Schutz des Art. 273 StGB umfasst werden.