Ein derart ungünstiges Präjudiz galt es zu vermeiden. b. Strafsachen sind dem Richter zur Untersuchung und Beurteilung zu übergeben, wenn das Ermittlungsverfahren den Tatverdacht bestätigt. Dies gilt grundsätzlich auch für die der Bundesgerichtsbarkeit unterstellten politischen Delikte. Da die entsprechenden Straftatbestände vorab dem Schutz schweizerischer Hoheitsinteressen dienen, liegt es im Ermessen der zuständigen Behörden zu entscheiden, ob das Gewicht der verbotenen