Der völkerrechtliche und souveränitätsrechtliche Aspekt stand bei der Behandlung des Falles Marc Rich somit im Vordergrund. Ziel aller schweizerischen Massnahmen war, die Vereinigten Staaten von einseitigen Massnahmen zur Beweismittelbeschaffung in einem Strafverfahren abzubringen und auf den Weg der internationalen Rechtshilfe zu verweisen, der nicht zuletzt zur Vermeidung von Jurisdiktionskonflikten geschaffen worden ist. Spätestens mit den bundesrätlichen Massnahmen zur Wahrung der schweizerischen Interessen wurde deutlich, dass der Fall Marc Rich vor allem eine politische Auseinandersetzung zwischen den Behörden zweier Staaten war.