7 Unter Hinweis auf die angeblich zu späte Aushändigung der Dokumente versuchten sie durch die Ausübung wirtschaftlichen Druckes auf die AG zu den gewünschten Unterlagen zu kommen. c. Im Juni 1984 schliesslich stellte das amerikanische Justizdepartement ein Gesuch um Rechtshilfe. Obwohl die Schweizer Behörden eine rasche Behandlung des Rechtshilfegesuches zugesichert hatten, konnte die Übergabe der Dokumente erst fünf Monate später stattfinden, weil die amerikanischen Behörden die mit der Beschreitung des Rechtshilfeweges unvereinbaren Sanktionen gegen die AG weiterhin aufrechterhielten.