Die amerikanischen Behörden wurden in mehreren Noten und Gesprächen sowie in einem Plädoyer vor Gericht schon Wochen vor der Aktenedition auf die Möglichkeit der Rechtshilfe hingewiesen. Trotz dieses zur Verfügung stehenden und in den weitaus meisten Fällen wirksamen und erfolgreichen Verfahrens beschritten die Amerikaner lange Zeit den Rechtshilfeweg nicht.