Um so stossender ist es, wenn diese Behörden versuchen, amerikanisches Recht durch Anwendung von Zwangsmassnahmen direkt in der Schweiz zu vollstrecken, ohne die Mittel zwischenstaatlicher Rechtshilfe erprobt zu haben. a. Die Durchsetzung von «Subpoenas» mit Zwangsmassnahmen, die auf amerikanischem Boden gegen Firmen mit Schweizer Sitz ergriffen werden, um Beweise aus der Schweiz zu beschaffen, bedeutet in der Regel eine Umgehung des Rechtshilfeweges. Damit werden wichtige Kautelen der Rechtshilfe hinfällig. So werden der Vorbehalt wesentlicher schweizerischer Interessen und der Schutz unbeteiligter Dritter nicht berücksichtigt.