Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens können zudem Auskünfte zur Verhütung von Steuerbetrugsdelikten ausgetauscht werden (AS 1951, 899 f.). Wesentlich ist, dass die Schweiz auch im internationalen Vergleich beachtliche Anstrengungen unternommen und Instrumente geschaffen hat, um den legitimen Bedürfnissen der amerikanischen Untersuchungsbehörden Rechnung zu tragen. Um so stossender ist es, wenn diese Behörden versuchen, amerikanisches Recht durch Anwendung von Zwangsmassnahmen direkt in der Schweiz zu vollstrecken, ohne die Mittel zwischenstaatlicher Rechtshilfe erprobt zu haben.