Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), gegen den Eingriff in die schweizerische Souveränität bei den amerikanischen Behörden zu protestieren. Gleichzeitig wies er das EJPD an, die notwendigen Massnahmen zur vorsorglichen Sicherstellung weiterer von amerikanischen Behörden verlangten Unterlagen zu treffen. 3. Den amerikanischen Behörden stehen mehrere Rechtsbehelfe zur Verfügung, um in der Schweiz gelegene Informationen ohne Verletzung schweizerischen Rechts zu erhalten.