6 hoheitlichen Zwangs auf eine in der Schweiz domizilierte Gesellschaft in der Schweiz ist ausschliessliche Sache der Landesbehörden. Das völkerrechtswidrige Vorgehen der amerikanischen Justizbehörden verletzte die schweizerische Gerichtsbarkeit und somit die Gebietshoheit in schwerwiegender Art. Die amerikanischen Übergriffe veranlassten den Bundesrat, energische Massnahmen zur Wahrung der schweizerischen Interessen und Souveränität zu ergreifen: Er beauftragte das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), gegen den Eingriff in die schweizerische Souveränität bei den amerikanischen Behörden zu protestieren.