Erlass und Durchsetzung einer «Subpoena» gegen eine Firma im Ausland sind einseitige Massnahmen, um Aussagen und Unterlagen zu erhalten, ohne hierfür das Verfahren der rechtshilfeweisen Beweiserhebung in Anspruch zu nehmen. In der Vereinbarung eines bestimmten Verfahrens zwischen zwei Staaten liegt aber, nach schweizerischer Auffassung, zugleich die Absicht, sich künftig dieser Verfahrensweise zu bedienen.