Der Konflikt zwischen den Verhaltensnormen wird damit zugunsten des amerikanischen Rechts entschieden. d. In dieser Ausdehnung der Jurisdiktionsgewalt liegt ein Verstoss gegen das Völkerrecht. Dieses bestimmt nämlich, dass Gerichtsbefehle gegen Adressaten im Ausland nur erlassen und durchgesetzt werden dürfen, sofern und soweit sie nicht unilateral in die inneren Angelegenheiten fremder Staaten eingreifen und damit deren Hoheitsgewalt verletzen. Erlass und Durchsetzung einer «Subpoena» gegen eine Firma im Ausland sind einseitige Massnahmen, um Aussagen und Unterlagen zu erhalten, ohne hierfür das Verfahren der rechtshilfeweisen Beweiserhebung in Anspruch zu nehmen.