Ein direkter Zusammenhang zwischen den Geschäften in den USA und den verlangten Auskünften bzw. Unterlagen ist nach dieser Ansicht nicht erforderlich. Daher beanspruchen amerikanische Gerichte in weitem Umfang die Kompetenz, auch ausländische Gesellschaften im Ausland in Verfahren einzubeziehen und gegen sie «Subpoenas» zu erlassen und durchzusetzen. c. Die Gerichte der USA sind sich der Tatsache bewusst, dass der mit einer «Subpoena» ausgeübte Zwang zur Edition von im Ausland gelegenen Urkunden mit ausländischem Recht in Widerspruch stehen kann.