b. Nach ständiger Rechtsprechung amerikanischer Gerichte wird die Jurisdiktionsgewalt (in personam jurisdiction) über eine nichtamerikanische Gesellschaft unter anderem bereits dann angenommen, wenn es sich um eine ausländische Tochtergesellschaft einer amerikanischen Firma handelt oder wenn die ausländische Unternehmung in den USA eine Zweigniederlassung unterhält. Ein direkter Zusammenhang zwischen den Geschäften in den USA und den verlangten Auskünften bzw. Unterlagen ist nach dieser Ansicht nicht erforderlich.