5 Gesetzgebungskompetenz wird den Staaten namentlich im Strafrecht zugebilligt. Diese berechtigt jedoch nicht, zwecks Vollstreckung die fremde Gebietshoheit zu verletzen. b. Nach ständiger Rechtsprechung amerikanischer Gerichte wird die Jurisdiktionsgewalt (in personam jurisdiction) über eine nichtamerikanische Gesellschaft unter anderem bereits dann angenommen, wenn es sich um eine ausländische Tochtergesellschaft einer amerikanischen Firma handelt oder wenn die ausländische Unternehmung in den USA eine Zweigniederlassung unterhält.