Ausgangspunkt staatlicher Rechtsetzung und -durchsetzung ist, in Übereinstimmung mit dem gebietsbezogenen Charakter der staatlichen Souveränität, das Territorialitätsprinzip. Nach diesem völkerrechtlichen Grundsatz endet die Jurisdiktionsgewalt eines Staates an der Grenze eines anderen Staates (Müller Jörg Paul/Wildhaber Luzius, Praxis des Völkerrechts, Bern 1977, S. 259). Völkerrechtlich anerkannte extraterritoriale