O., S. 299). Durch ihre Zustimmung zum «Agreement and Order» billigten Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Marc Rich & Co AG die Übergabe der Dokumente ausdrücklich. Nach diesem Entscheid wurde ein Grossteil der Akten unverzüglich in die USA geschafft und von Firmenanwälten den Justizbehörden ausgehändigt. Die Ausschaffung weiterer Akten wurde einzig durch die Intervention der Bundesanwaltschaft verhindert. 4.a. Nach Art. 273 StGB wird nur die vorsätzlich begangene Handlung bestraft. Der Täter muss sich demnach bewusst sein, dass er ein Fabrikationsoder Geschäftsgeheimnis zugänglich macht, und er muss dies wollen.