273 StGB) erfolgen. Nachdem die Akten von Zug nach New York verbracht worden waren, wurden sie von amerikanischen Anwälten der Marc Rich & Co AG den zuständigen amerikanischen Justizbehörden übergeben. Diese sind zweifellos ausländische amtliche Stellen im Sinne des Gesetzes. Unter diesen Umständen kann offen bleiben, ob das Delikt allenfalls schon mit der Übergabe an das ausländische Anwaltsbüro vollendet war. 3. «Zugänglich machen» heisst, den vom Gesetz umschriebenen Destinatären die Möglichkeit verschaffen, auf unzulässige Weise in schweizerische Wirtschaftsgeheimnisse Einblick zu nehmen (Hug, a.a.O., S. 102; Gerber, a.a.O., S. 299).